Tipps zum gleichzeitigen Befüllen

Hinweise für die Befüllung vonPools aus dem öffentlichen Trinkwasserversorgungssystem


Werden im Frühjahr, insbesondere in den Monaten April und Mai, private Swimmingpools mit hoher Gleichzeitigkeit aus dem öffentlichen Trinkwasserversorgungssystem befüllt, kann es zu Engpässen in der Trinkwasserversorgung kommen.

Die gleichzeitige Befüllung von Pools, vor allem an den ersten schönen Wochenenden, erzeugt Spitzenverbräuche im Trinkwasserversorgungssystem, die zu Druckabfällen im Wasserversorgungsnetz führen oder sogar die Trinkwasserversorgung

ganzer Ortsteile gefährden können. Aus diesen Gründen wird empfohlen, frühzeitig mit dem zuständigen Wasserversorger in Kontakt zu treten und das Befüllregime mit ihm abzustimmen.


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Die regelmäßige Servicierung und Beratung durch Ihren ÖVS-Experten gewährleistet einen nachhaltigen und ressourcenschonenden Betrieb Ihres Pools.

 

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Hinweise für die Befüllung von Pools
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TIPPS: Verringerung von Spitzenverbräuchen im Trinkwasserversorgungssystem:

  • Informieren Sie sich vorab bei Ihrem Wasserversorger, welche Regeln und Tarife für das Befüllen von Pools gelten.
  • Planen Sie – je nach Wettervorhersage – die Reinigung, das Spülen und die Befüllung Ihres Pools über einen Zeitraum von mehreren Tagen, und dass bereits vor der Badesaison (z. B. im März nach der Frostperiode).
  • Befüllen Sie Ihren Pool lieber während der Nacht (hier ist der Verbrauch in der Regel am niedrigsten).
  • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde bzw. Ihrem zuständigen Wasserversorger, ob es vorgegebene Zeitslots für eine bessere Koordination bei der Befüllung von Pools gib. Einige Wasserversorger berechnen auch Aufpreise für die Wasserentnahme zur Poolfüllung, wenn diese nicht in einem solchen Zeitslot reserviert und durchgeführt wird.
  • Befüllen Sie Ihren Pool nur über den eigenen Trinkwasserhausanschluss.
  • Beckenentleerungswässer können gemeinsam mit gesammelten Regenwasser für die Gartenbewässerung eingesetzt werden, wenn die Restkonzentration an freiem Chlor 0,05 mg/l unterschreitet.
  • Alle anderen anfallenden Poolabwässer sollten über die öffentliche Kanalisation entsorgt werden. Siehe dazu ÖWAV-Merkblatt (2011): „Private Hallen und Freischwimmbecken, Ableitung von Spül-, Reinigungs- und Beckenwasser“.